Impressum
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
ITF Ingenieurbüro
Thomas Fiedler
Im Waldblick 1
74535 Mainhardt
Inhaber:
Dipl.-Ing. Thomas Stefan Fiedler
Kontakt:
Mobil +49 (0) 160 / 98 56 25 34
eMail: contact@itf-fiedler.com
Web: itf-fiedler.com
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
Dipl.-Ing. Thomas Fiedler
Im Waldblick 1
74535 Mainhardt
Bildquellen:
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Einzelbildnachweis:
Bild | Kapitel | Darstellung | Quelle |
1 | Interim Management | Kleiner Mann auf Holzbrücke | Pixabay |
2 | User Experience | Baggerkabine von innen | Volvo Construction Equipment |
3 | Applikation Engineering | Buntes Hydraulikschema | Deutsches Baublatt |
4 | Training für Professionals | Icon: Leute an den Schulbänken | Eigenkreation |
5 | Abnahmen | links: Bagger | Eigenkreation |
6 | Abnahmen | rechts: Checkliste | Pixabay |
Schlichtungsstelle:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Bei Erstellung von Gutachten und Beratungsunterlagen durch das Ingenieurbüro Thomas Fiedler gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertrags-bestandteil, wenn das Ingenieurbüro Thomas Fiedler dem ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Auftragserteilung, Durchführung des Auftrages
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung und für Beratungsdienstleistungen ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündliche, telefonische oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der Auftraggeber hat dem Ingenieurbüro Thomas Fiedler alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Informationen unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadensumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungs-gemäße Schadensaufnahme zu gewährleisten.
Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen.
Das Ingenieurbüro Thomas Fiedler ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftrag-nehmer einzusetzen. Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ein Bedarf zur Erweiterung oder sonstigen Änderungen des ursprünglichen Auftrages, sind diese vorab zusätzlich und in Textform zu vereinbaren. §§648,648a BGB bleiben unberührt. Das Ingenieurbüro Thomas Fiedler ist berechtigt die Methode oder die Art der Untersuchung oder Prüfung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehende Abmachung vereinbart wurde.
3. Vollmacht
Der Auftraggeber legitimiert das Ingenieurbüro Thomas Fiedler zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit
Vom Ingenieurbüro Thomas Fiedler angegebene Liefer- und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Setzt der Auftraggeber dem Ingenieurbüro Thomas Fiedler nach Fälligkeit der Leistung eine angemessene Nachfrist und lässt das Ingenieurbüro Thomas Fiedler diese Frist verstreichen, oder wird dem Ingenieurbüro Thomas Fiedler die Leistung unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern dem Ingenieurbüro Thomas Fiedler ein Verschulden trifft Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. §§281,323 BGB bleiben unberührt.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung vom Ingenieurbüro Thomas Fiedler umfasst nur die ihr gemäß Punkt 2 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Die Gewährleistungspflicht vom Ingenieur-büro Thomas Fiedler ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
6. Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet das Ingenieurbüro Thomas Fiedler bei Pflichtverletzung nach den gesetzlichen
Vorschriften. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die das Ingenieurbüro Thomas Fiedler haften soll, unverzüglich an das Ingenieurbüro Thomas Fiedler in Textform anzuzeigen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen vom Ingenieurbüro Thomas Fiedler.
Das Ingenieurbüro Thomas Fiedler berechnet das Honorar für Gutachten und Maschinen-bewertungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Honorarbefragung des BVSK nach Tabelle HB IV und deren Nebenkosten.
Gerichtsgutachten werden nach der jeweils aktuellen JVEG-Honorartabelle (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abgerechnet.
Für den Bereich Consulting wird die Leistungserbringung nach einer eigenen Preisliste abgerechnet.
Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass das Ingenieurbüro Thomas Fiedler damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat. Die Kostenvorschüsse / Teilrechnungen und die Schlussrechnung nach Abnahme des Werkes in Rechnung gestellte Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige
Vereinbarung getroffen wurde. § 286 BGB bleibt unberührt.
8. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
Von schriftlichen Unterlagen, die dem Ingenieurbüro Thomas Fiedler zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf das Ingenieurbüro Thomas Fiedler Abschriften zu den Akten nehmen. Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Unterlagen / Arbeitsergebnisse, einschließlich in elektronischer Form und Entwürfe,
erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen (in den folgenden Werken) räumt das Ingenieurbüro Thomas Fiedler dem Auftraggeber hieran ein Einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt bzw. übertragen. Das Ingenieurbüro Thomas Fiedler wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die das Ingenieurbüro Thomas Fiedler bei der Durchführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten. Das Ingenieurbüro Thomas Fiedler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt das Ingenieurbüro Thomas Fiedler auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenvereinbarung erfüllt das Ingenieurbüro Thomas Fiedler alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
9. Gerichtstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Gerichtstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz vom Ingenieurbüro Thomas Fiedler, soweit die Vorrausetzungen gemäß §38 Zivilprozessordnung
vorliegen. Erfüllungsort für alle, sich aus dem Vertag ergebenden Verpflichtungen, ist der Sitz vom Ingenieurbüro Thomas Fiedler. Das Verhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).